Sollte die Zustellung Ihrer Sendung auch 3 Tage nach Erhalt unserer Versandbestätigung nicht oder nicht vollständig erfolgt sein, übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit dem jeweiligen Zusteller und die Anzeige der verloren gegangenen Pakete. Bitte fragen Sie zunächst den aktuellen Status Ihrer Lieferung mit Hilfe des Tracking- Links ab. Sie finden diesen in unserer E-Mail mit dem Betreff „Versandstatus E-Mail“ und der INET-Nr. der Bestellung. Sollte aus dem Tracking-Link hervorgehen, dass die Sendung zugestellt wurde, prüfen Sie bitte mögliche interne sowie umliegende Ablageorte. Falls Sie eine Abstellgenehmigung erteilt haben, können wir keine Paketklärung vornehmen. In diesen Fällen liegt die Haftung beim Empfänger. Für Sendungen, die an einen Paketshop geliefert wurden, finden Sie Adresse und Öffnungszeiten des betreffenden Paketshops in den Details der Paketstatus-Seite des Versanddienstleisters mit Hilfe des Tracking-Links. Sollten diese Überprüfungen nicht erfolgreich sein, schicken Sie uns bitte dazu zeitnah (innerhalb von 8 Tagen nach Ausbleiben der Zustellung) das jeweilige Formular Ihres Zustellers vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an info@l-shop-team.de. Je nach Zusteller beträgt die gewöhnliche Bearbeitungszeit von 2 bis 4 Wochen. Ihre Paketklärung wird in diesem Zeitraum von uns überwacht.
Die Formulare stehen hier für Sie zum Download zur Verfügung.
Erst mit Erhalt des unterschriebenen Formulars leiten wir die Nachforschung beim Paketdienstleister ein. Sobald wir eine Rückmeldung vom Versender erhalten haben, setzen wir Sie umgehend darüber in Kenntnis bzw. Sie erhalten die entsprechende Gutschrift, sollte das Paket nicht aufzufinden sein. Die Rechnung für die in Klärung befindliche Lieferung wird bis zur vollständigen Klärung nicht angemahnt bzw. valutiert..
Sie können nicht auf die Ware warten und benötigen zwischenzeitlich eine Ersatzlieferung? Gerne können Sie dies gerne unserem Vertrieb mitteilen. Die Ware wird gegen Berechnung erneut an Sie versendet..
Es ist durchaus möglich, dass Pakete im Nachhinein noch zugestellt werden können. Bitte setzen Sie uns darüber in Kenntnis, sobald Sie die das in Klärung befindliche Paket erhalten haben. Sollten Sie bereits Ersatz erhalten haben, können wir die nicht mehr benötigte Ware gerne per GLS bei Ihnen abholen lassen..
Sollten Sie eine Abstellgenehmigung erteilt haben, können wir keine Paketklärung vornehmen. In diesen Fällen liegt die Haftung beim Empfänger.