Geoblocking Verordnung – Was Sie als Shopbetreiber wissen müssen

Seit dem 03.12.2018 ist die neue Geoblocking Verordnung (Verordnung EU 2018/302) in Kraft getreten. Diese soll ungerechtfertigtes Geoblocking als auch Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes, der Staatsangehörigkeit oder Niederlassung verhindern. Wir geben Ihnen heute einen kleinen Einblick, was Sie im Online-Handel nun beachten sollten.

Was ist das eigentlich?

Geoblocking bedeutet, dass der Zugriff auf eine Webseite durch bspw. IP-Adressen Kennung blockiert wird. Ein anderer Fall wäre, dass Sie zu einem landesspezifischen Shop weitergeleitet werden in dem u.U. dieselben Produkte zu höheren Preise angeboten werden.

Wen betrifft diese Verordnung?

Alle grenzüberschreitenden Sachverhalte zwischen Anbietern und Kunden innerhalb der EU sind von der neuen Verordnung betroffen. Kunden sind im Sinne der Verordnung alle Verbraucher, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen oder Ihren Wohnsitz innerhalb eines Mitgliedstaates haben. Ebenfalls gehören Unternehmen dazu, die eine Niederlassung innerhalb der EU haben und ein Geschäft als Endkunde tätigen z.B.: Einkauf von Büromaterialien.

Was wird verboten?

  • Sperrung bzw. Beschränkung des Zugriffs auf eine Webseite (z.B. aufgrund von ortsbezogenen Daten).
    Ausnahme: Waren dürfen in bestimmten Ländern aufgrund der dort geltenden Gesetze weder beworben noch vertrieben werden.
  • Verwendung unterschiedlicher Zugangsbedingungen:
    • Es darf nicht aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthaltsort diskriminiert werden.
    • Alle Kunden müssen Waren bzw. Dienstleistungen zu denselben Konditionen erwerben können.
    • Ausnahme: Abweichende AGB sind nur dann zulässig, wenn sie notwendig sind um nationalen Gesetzen zu entsprechen.
    • Ausnahme: Eine Verpflichtung in alle Länder zu liefern gibt es nicht direkt. Es steht Ihnen weiterhin frei das Liefergebiet bzw. Lieferbeschränkungen für Ihren Online-Shop festzulegen. Jedoch muss es dem Kunden ermöglicht werden sich die Ware in einem von Ihnen belieferten Mitgliedsstaat der EU abzuholen, sofern Abholung generell angeboten wird, oder an eine dortige Lieferadresse schicken zu lassen.
  • Verbot von Diskriminierung in Zusammenhang mit der Zahlung:
    Innerhalb derselben Zahlungsart müssen für alle die gleichen Bedingungen gelten.
    Beispiel: Kann ein deutscher Kunde mit Kreditkarte z.B. Visa zahlen, so muss dies auch für einen belgischen Kunden freigegeben sein.

Was ist zu tun?

Nehmen Sie sich etwas Zeit für Ihren Online Auftritt um einige Punkte durchzugehen, auf die Sie besonders achten sollten (dies gilt nicht nur für Ihren Partnershop).

  • Rechnungsanschriften aus den EU-Mitgliedstaaten akzeptieren
  • Elektronische Zahlungsmethoden müssen zu identischen Bedingungen zur Verfügung stehen, sofern die Methode (z.B. Kreditkarte) sowie die Art (z.B. Visa) übereinstimmen.
  • Sollten Sie verschiedene Sprachversionen Ihres Onlineshops haben sollten Sie folgendes beachten:
    • automatische Weiterleitungen zur landesspezifischen Webseite deaktivieren.
      Ausnahme: Sie haben eine entsprechende Opt-In bzw. Opt-Out Methode, mit der Sie sich die Erlaubnis Ihrer Kunden eingeholt haben zur Weiterleitung.
    • Prüfen bzw. lassen Sie Ihre AGB prüfen, ob Kunden in verbotener Weise diskriminiert werden aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihres Wohnsitzes oder dem Ort der Niederlassung.

Für weitergehende Informationen können Sie sich beispielsweise folgenden Artikel von Konstantin Schröter im Bereich Rechtstipps von Trusted Shops durchlesen:
(https://shop.trustedshops.com/de/rechtstipps/2018/10/05/geoblocking-vo-diskriminierung-verboten)

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